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Risikobeurteilung: Der Schlüssel zur sicheren Maschine

Geschrieben von Frederic Nestler | 20.12.2022 08:47:28

Jedes Maschinenbauunternehmen ist dazu verpflichtet, sichere Maschinen zu entwickeln. Die Risikobeurteilung ist ein elementarer Bestandteil des Entwicklungsprozesses. Doch welche Vorgaben existieren für die Risikobeurteilung? Und wie wird sie überhaupt durchgeführt?

 

WAS SIND DIE GESETZLICHEN VORGABEN FÜR DIE RISIKOANALYSE VON MASCHINEN?

Die Risikobeurteilung wird durch die Maschinenrichtlinie 42/2006/EG vorgeschrieben und ist europaweit verpflichtend. Alle EU-Länder plus Norwegen, Schweiz, Island und die Türkei haben sie in die nationale Gesetzgebung übernommen. In Deutschland wird die Risikobeurteilung national über das Produktsicherheitsgesetz geregelt. Dieses bezieht sich hierbei auf die Norm ISO 12100, die den Prozess der Risikobeurteilung definiert. Die Norm ist harmonisiert und gilt europaweit. Sie definiert einen genauen Prozess (Grafik unten) für die Risikominimierung. Laut der Norm muss schon in der technischen Konstruktion der Maschine höchsten Wert auf Sicherheit gelegt werden. Für verbleibende Restrisiken werden zusätzliche technische Maßnahmen in Betracht gezogen. Sollte das nicht genügen, muss der Betreiber über verbleibende Restrisiken informiert werden.

 

DIE 7 GOLDENEN REGELN DER RISIKOBEURTEILUNG GEMÄSS DER MASCHINENRICHTLINIE

  1. Die Risikobeurteilung berücksichtigt alle Lebensphasen einer Maschine, von Transport über Installation, Wartung und Instandhaltung bis zur Demontage und Entsorgung.
  2. Risikobeurteilung ist ein anspruchsvolles Unterfangen und sollte von Fachleuten wie Konstrukteuren und Entwicklern durchgeführt werden.
  3. Die Risikobeurteilung gibt Herstellern die Chance, ihre Produkte zu verbessern und Haftungsrisiken vorzubeugen.
  4. Die Risikobeurteilung MUSS dokumentiert werden und auf Anfrage müssen den Behörden diese Dokumente vorgelegt werden. Sie wird beständig fortgeführt und muss bei Nachrüstung/Umbau angepasst werden.
  5. Risikobeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
  6. Die Risikobeurteilung ist von Anfang an elementarer Bestandteil des Entwicklungsprozesses.
  7. Die Geschäftsführung ist für die Risikobeurteilung verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass alle Ressourcen in angemessenem Ausmaß zur Verfügung stehen.

 

WIE WIRD DIE RISIKOBEURTEILUNG EINER MASCHINE DURCHGEFÜHRT?

 

Die Grafik stellt den genauen Prozess der Risikobeurteilung dar, wie er durch die Maschinenrichtlinie vorgegeben und die ISO 12100 definiert ist. Als ersten Schritt schreibt das Modell die Risikoanalyse der Maschine vor. Diese ist elementar für die korrekte Einschätzung der Risiken. Wenn Sie mehr über Risikoanalyse erfahren möchten, empfehlen wir hier unser Whitepaper zur ISO 13849, in der die Vorgaben für Risikoanalyse und die entsprechenden europäischen Normen, Richtlinien und Kennzeichnungen für Gefährdungen definiert werden. Auf die Analyse folgt dann die eigentliche Risikobewertung der Maschine. Liegt ein inakzeptables Risiko vor, muss die Bewertung wiederholt werden. Erst bei einem zufriedenstellenden Ergebnis wird die Risikobewertung abgeschlossen. Wenn die Maschine einer wesentlichen Veränderung unterzogen wird, muss eine neue Risikobeurteilung durchgeführt werden. Ansonsten müssen alle technischen Veränderungen berücksichtigt und dokumentiert werden. Die Risikobewertung ist ein laufender Prozess, der nie als abgeschlossen betrachtet werden sollte. 

Falls Sie Unterstützung bei der Risikobeurteilung benötigen, zögern Sie nicht uns über unsere Kontaktseite zu kontaktieren. Sicherheit steht bei DINA an erster Stelle und wir freuen uns Sie bei der Konstruktion sicherer Maschinen zu unterstützen. Folgen Sie uns hier auf LinkedIn für kontinuierliche Updates aus dem Bereich Sicherheitstechnik.