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Was die Maschinenverordnung für die Maschinensicherheit bedeutet

Was die Maschinenverordnung für die Maschinensicherheit bedeutet

Was bereits seit Anfang 2021 diskutiert wird, ist am 29. Juni endlich wahr geworden. Die Europäische Union verabschiedet die neue Maschinenverordnung EU 2023/1230, die von nun an die rechtliche Grundlage für sämtliche Belange in der Maschinensicherheit bildet. Die Verordnung ersetzt damit die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die bis dato den gesetzlichen Rahmen gebildet hat. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Verordnung von jetzt an als EU-Recht europaweit ihre Gültigkeit hat. Damit gibt es keine nationale Umsetzung einer Richtlinie mehr, und alle nationalen Unterschiede wurden beseitigt. Ein großer Schritt für den Maschinen- und Anlagenbau in Europa.

Doch warum musste die Maschinenrichtlinie überhaupt ersetzt werden? Schließlich war die Richtlinie, die erstmals 1989 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, seit mittlerweile über 25 Jahren das A&O der Maschinensicherheit. Allerdings wurde die Richtlinie zum letzten Mal 2006 überarbeitet, und in der Zwischenzeit hat sich die Industrie sehr stark weiterentwickelt. Seitdem hat sich die Sicherheitslandschaft großflächig verändert. Gerade Themen wie Cybersicherheit, Digitalisierung und höhere Sicherheitsanforderungen haben dazu geführt, dass die MRL mindestens angepasst werden musste. Dass sie nun komplett durch eine Verordnung ersetzt wurde, sorgt für die Schaffung eines einheitlichen EU-Standards, der nicht durch nationale Varianz verwässert wird. Beeindruckend ist hierbei die Geschwindigkeit, in der die Verordnung verfasst und verabschiedet wurde. So brauchte es nur zwei Jahre von Ankündigung bis Verabschiedung.

Die Inhalte der Maschinenverordnung beinhalten größtenteils die der Maschinenrichtlinie, allerdings gibt es einige bedeutende Unterschiede. Zum einen wurde die Struktur der Anhänge deutlich verändert, was dafür sorgt, dass komplett neue Dokumentationsstrukturen, sowie Lasten- & Pflichtenhefte erforderlich werden. Gerade dadurch werden zwangsläufig einige Herausforderungen für den Maschinen- und Anlagenbau entstehen. Die Normengremien gehen  aktuell von bis zu 10 Jahren aus, bis alle Änderungen in die Sicherheitsnormen übernommen werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung eines europäischen Standards für die Pflichten von Umbauern, Betreibern, Händlern und Einführern in Bezug auf Maschinensicherheit. Ein Erfolg in der Ausarbeitung der Maschinenverordnung sind die Streichung aller Bezüge zur KI-Verordnung. Die Einführung dieser hätte die Verordnung um Jahre verspätet.

Neben diesen generellen Änderungen gibt es natürlich auch noch einige konkrete Veränderungen, von denen wir hier einige gelistet haben:

Anhang I

Der wenig „geliebte“ Abschnitt IV der gegenwärtigen Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen, der künftig als Anhang für Hochrisikomaschinen überschrieben ist, wird in zwei Abschnitte, A und B, für die Überprüfung der EU-Konformität unterteilt:

 

  • Abschnitt A ermöglicht die CE-Kennzeichnung ausschließlich durch Baumusterprüfstellen (N.B.).
  • Im umfangreicheren Abschnitt B kann die CE-Kennzeichnung auch wie bisher über interne Fertigungskontrollen gemäß EU-Normen erreicht werden.

 

Anhang III

  • Erfordernisse bezüglich der Sicherheit vor externen Cyberbedrohungen, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
  • Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Steuerungen.
  • Für Silos oder enge Behälter muss das Einstiegsloch für Rettungszwecke sowie Rettungshilfen ausreichend groß sein.
  • Verbesserungen der Sicherheitstechnologie bei mobilen Geräten.
  • Die Betriebsanleitung kann sowohl in gedruckter als auch digitaler Form erstellt werden.
  • Abschaffung der Anforderung einer „Original-Betriebsanleitung“ in der Sprache des Herstellers.

 

Anlage V

Die Spezifikationen für die EU-Konformitätserklärungen und EU-Einbauerklärungen wurden präzisiert, um sie sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form zu ermöglichen, einschließlich Fotos von Maschinen oder unvollständigen Maschinen.

 

Anlage XI

Die Anweisungen für die Montage wurden deutlich erweitert und erheblich im Hinblick auf Sicherheitsaspekte verbessert.

 

Auch wenn die Verordnung jetzt verabschiedet ist, haben Unternehmen noch bis zum 20. Januar 2027 Zeit, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Es ist also noch mehr als ausreichend Zeit, um Ihre Pläne für aktuelle und neue Projekte anzupassen. Allerdings täte jedes Unternehmen gut daran, bereits jetzt damit anzufangen, damit sie nicht kalt erwischt werden. Die Sicherheitslösungen von DINA können ein wichtiger Baustein sein, um Ihre Maschinen auf den neuesten Stand anzupassen. Falls Sie aktuell auf der Suche nach einer neuen Sicherheitslösung für Ihr Projekt sind, dann können Sie uns hier direkt Ihr Anliegen schicken. Einer unserer Sicherheitsexperten wird sich dann in Kürze bei Ihnen melden. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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